HONORAR


Für Verkehrswertgutachten

Unsere Wertermittlungsgutachten werden in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Die HOAI bemisst das Honorar in Abhängigkeit vom ermittelten Wert des Objektes und dessen Schwierigkeitsstufe.


Individualvereinbarungen

In Einzelfällen sind Individualvereinbarungen über das Honorar möglich, wenn das Honorar nach HOAI der Leistung nicht gerecht wird. Eine Abweichung des Honorars nach unten kann z. B. gegeben sein, wenn der Wert eines Standardobjektes aufgrund eines sehr hohen Grundstückswertes (in Toplagen) zustande kommt. Anders kann ein höheres Honorar gerechtfertigt sein, wenn z. B. ein niedriger Verkehrswert aufgrund wertmindernder Rechte in Abt. II des Grundbuchs (Nießbrauch, Wohnrecht, etc.) zustande kommt, oder wenn es sich um Erbbaurechtsobjekte handelt.


Für gutachterliche Stellungnahmen

Für unsere gutachterlichen Stellungnahmen werden wir je nach Fallgestaltung entweder nach der HOAI vergütet oder nach Stundensatz.


Für Mediation oder Beratungsleistungen

Vergütung erfolgt nach Stundensatz.



Für nähere Auskünfte bitten wir Sie in jedem Falle, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

 
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