UNSER ANSPRUCH - IHR VORTEIL


Die Anforderung

Die meisten Anlässe für eine Immobilienbewertung erfordern die Ermittlung eines Verkehrswertes beziehungsweise Marktwertes.

Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch definiert. Er soll als derjenige Preis ermittelt werden, der zum Stichtag der Wertermittlung unter anderem aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Marktverhältnisse bei einem Verkauf des Bewertungsobjektes erzielbar wäre.

Das heißt eindeutig, dass in der Verkehrswertermittlung nicht nur die Lage, der Zustand des Gebäudes und etwaige sonstige rechtliche Gegebenheiten beurteilt werden müssen, sondern ausdrücklich auch das am Bewertungsstichtag vorliegende Kräfteverhältnis zwischen Immobilienangebot und Kaufnachfrage, welches den Preis beeinflusst.



Unser Anspruch

Dem aus diesen Anforderungen erwachsenden Anspruch an eine Wertermittlung wollen wir durch unsere Ausbildung, Berufserfahrung und Marktkenntnisse gerecht werden.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeiten in der Vermarktung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien wissen wir, wie die Märkte und deren Teilnehmer funktionieren und agieren. Diese dabei gewonnenen Erfahrungen sind für die Festsetzung vieler Parameter in einer Wertermittlung unerlässlich.

Aus der Zusammenführung dieser Kenntnisse mit unserem Knowhow als Gutachter resultieren Verkehrswertermittlungen, die sowohl bei gerichtlichen als auch außergerichtlichen Auseinandersetzungen Bestand haben.

Bei der Erstellung unserer Gutachten sehen wir uns auch den Anforderungen der Sachverständigenordnung (SVO) verpflichtet, wie sie für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gilt.

Wir handeln demzufolge entsprechend § 9 SVO

  • weisungsfrei
  • unabhängig
  • gewissenhaft
  • unparteiisch

Unsere Gutachten werden von uns persönlich erstellt, auf etwaige mitwirkende Personen wird hingewiesen.

 
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