LEISTUNGEN


Wertermittlungsgutachten nach § 194 BauGB

Wir erstellen Wertermittlungsgutachten nach den aktuellen für Sachverständige geltenden Normen (WertV, WertR, BauGB, etc.). Je nach Anlass und Aufgabenstellung werden die geeigneten Verfahren (normierte und nicht normierte) zur Wertermittlung herangezogen.


Anlässe für Verkehrswertgutachten:

  • Erbschaft oder Schenkung: Der ermittelte Verkehrswert kann unter Umständen niedriger sein als der vom Finanzamt angesetzte Wert. In diesem Fall kann z. B. Erbschaftssteuer gespart werden.
  • Erbauseinandersetzung: Einer der Erben in einer Erbengemeinschaft möchte seinen Erbteil ausgezahlt bekommen, die Immobilie soll aber nicht veräußert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis des Gutachtens.
  • Scheidung: Feststellung des Zugewinnausgleichs
  • Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters: Ein Gesellschafter eines Unternehmens scheidet aus oder das Unternehmen wird liquidiert.
  • Vermögensübertragung an Kinder: Eine Erbschaft soll vorgezogen werden und das Vermögen auf die Kinder gerecht verteilt werden.
  • Feststellung des Vermögensstatus: Feststellung der Ausgangssituation für weitere Dispositionen
  • Immobilienkauf: Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises
  • Immobilienverkauf: Sichere Verhandlungsposition im Bewusstsein des wahren Wertes


Bewertungsobjekte können sein:

  • Unbebaute Grundstücke für wohnwirtschaftliche und gewerbliche Bebauung
  • Wohnwirtschaftlich bebaute Grundstücke wie
    • Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser, Eigentumswohnungen
    • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerblich bebaute Grundstücke wie
    • Büro- oder Büro- und Geschäftshäuser
    • Fachmarktzentren, SB-Märkte, Verbrauchermärkte
    • Lagerhallen, Logistik- oder Distributionszentren
    • Werkstätten
  • Gemischt genutzte Objekte (Wohn- und Geschäftshäuser)
  • Erbbaurechtsgrundstücke und -objekte

Mediation

Auch im nüchternen Wirtschaftsleben geht es nicht ohne Emotionen zu – schon gar nicht, wenn es um Immobilien geht. Diese verhindern manchmal direkte Verhandlungen zwischen Beteiligten. Ein probates Mittel, in solchen Situationen dennoch zu einem sachlichen Ergebnis zu gelangen, ist die Einschaltung eines Mediators (Schlichter), der durch eine fachlich fundierte Beratung und als ausgleichendes Element zwischen den Beteiligten versucht, einen Konsens herzustellen.

 
 
home
unser anspruch
unsere leistungen
das honorar
das team
ihr kontakt zu uns